Fakten
Datum: 04. - 05.01.2025, täglich 11.00 - 17.00 Uhr
Turnus: jährlich, seit 2012
hier finden Sie die Anmeldung für Aussteller
hier finden Sie die Technischen Unterlagen für alle angemeldeten Aussteller
Technische Unterlagen als PDF Dokument für alle angemeldeten Aussteller
Wichtige Informationen zur Hochzeitsmesse Gera 2025
Standaufbau
Aufbauten und Werbeelemente über 2,50m Höhe sind genehmigungspflichtig!
Schwere Lasten, Aufhubmaterial und Kisten dürfen nur mit gummibereiften Rollwagen und
Hubwagen in den Räumlichkeiten transportiert werden. Bremsspuren durch Gummiabrieb sind zu
vermeiden und ggf. zu entfernen, Beklebungen sind nach der Veranstaltung rückstandslos zu
entfernen.
Befahren d e r Halle
Das Befahren der Halle mit LKW und KFZ ist untersagt.
Hinweis Fußboden
Fußbodenbohrungen sind prinzipiell untersagt! Das Einbringen von Bolzen und Verankerungen
sowie das Schlagen von Löchern in Hallenböden, -wände und - decken ist verboten.
Bei der Verlegung von Teppichboden ist nur Markenklebeband (z.B. Gewebeverlegeband D-
Track) zu verwenden. Die Entfernung hat absolut rückstandsfrei zu erfolgen! Kosten für eine
eventuell notwenige Nachreinigung oder Instandsetzungen werden dem Aussteller in
Rechnung gestellt. Sollten Sie eigenen Bodenbelag benutzen, halten Sie bitte das B1 Zertifikat
(schwer entflammbar) zur Veranstaltung bereit.
Hinweis offenes Feuer
In der Halle ist kein offenes Feuer gestattet!
S t r o m a n s c h l u ß
Laut feuerpolizeilicher Vorschrift wird der Strom täglich nach Ausstellungsschluß abgeschaltet
und darf erst vor Ausstellungsbeginn wieder eingeschaltet werden.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß über Nacht angeschlossene Geräte
Auslöser für Brände waren. Aus diesem Grund werden Aussteller nur in dringenden Fällen mit
Strom in der Nacht versorgt. Die Entscheidung hierüber liegt beim Veranstalter.
Aussteller, die nachts unbedingt Strom benötigen, müssen dies zusätzlich vermerken. Anlagen
die von Ausstellern in ihrem Stand selbst installiert werden, müssen den VDE-Richtlinien und
allen sonstigen einschlägigen Vorschriften entsprechen. Für Spannungsschwankungen oder
Stromausfall übernehmen weder die Ausstellungsleitung eine Haftung. Das gesamte Material
wird mietweise zur Verfügung gestellt. Der Aussteller haftet für einwandfreie Rückgabe des
Materials. Fremdanlagen unterliegen nicht unserem Störungsdienst.